Badeanlage: Definition, Badekultur und verschiedene Arten
Badeanlage bezeichnet künstliche oder natürliche Gewässer, die den Menschen das Baden, Schwimmen, Sport und Erholung in einer zweckmäßigen, sicheren Umgebung ermöglichen.
Ein Schwimmbad oder See darf dann als Badeanlage bezeichnet werden, wenn auf dem Areal der Einrichtung Umkleidekabinen, Toiletten und Bademeister vorhanden sind und medizinische Erstversorgung gewährleistet ist. Meistens verlangt der Betreiber einer Badeanlage Eintritt.
Badekultur
Bereits in den Hinterlassenschaften sehr früher Kulturen entdeckte man Hinweise auf Badeanlagen. Sie schienen nicht nur der körperlichen Reinigung zu dienen, sondern auch rituellen und gesellschaftlichen Zwecken.
Die antiken Griechen legten großen Wert auf die Reinigung mit Wasser. Im 5. und 4. Jahrhundert vor Christus eröffneten sie die ersten öffentlichen Badeanstalten. Im römischen Reich entstanden etwa um die gleiche Zeit – und unter griechischem Einfluss – größere Bäder. Mit dem Zerfall des Römischen Reiches ging auch ein Teil der Badekultur verloren.
Während der Kaiserzeit wurden viele Thermen errichtet, die für jedermann zugänglich waren. Die Kreuzfahrer führten die Badekultur wieder ein; sie genoss jedoch mitunter einen zweifelhaften Ruf.
Spätestens mit der Entdeckung der Heilkraft des Wassers wurde das Baden wieder populärer. Überall in Europa wurden Quellen angepriesen, Kurorte entstanden.
Erst im Zuge der gesundheitlichen Aufklärung kam auch das Baden in offenen Gewässern langsam in Mode.
Arten von Badeanlagen
Badeanlagen lassen sich wie folgt einteilen:
- Hallenbad: Diese Art von Schwimmbad ist überdacht beziehungsweise in einem Raum (Halle) angelegt.
- Freibad: Ein Freibad kann ein künstlich angelegtes Becken im Grünen oder in der Stadt sein, jedoch auch ein Strandbad.
- Sportbad: Schwimmbäder, die aufgrund ihrer Ausstattung und Größe und Form der Schwimmbecken für den Schwimmsport geeignet sind, bezeichnet man auch als Sportbad. Die Becken müssen dabei den Standards der FINA (Fédéracion Internationale de Natation) entsprechen.
- Thermalbad: Thermen nutzen das warme Wasser von Thermalquellen. Ähnlich wie bei den Römern dient die Therme auch heute nicht nur als reine Badeanstalt, sondern bietet Erholung und Fitness. So werden zum Beispiel Massagen angeboten; es gibt Saunalandschaften mit Dampf- und Fußbädern, Solarium sowie Fitness- und Ruheräume.
- Freizeitbad: Das Freizeitbad vereint Aspekte von Sport und Erlebnis. Es verfügt mindestens über ein 25-Meter-Sportbecken und gleichzeitig einige Erlebnis- und Wellness-Elemente, wie zum Beispiel Familienbecken, Riesenrutsche und Strömungskanal sowie Sauna und Solarium. Auch ein Gastronomiebereich ist für das Freizeitbad vorgeschrieben.
- Erlebnisbad/Wasserpark: Ein Erlebnisbad ist die weiterentwickelte Form des Freizeitbades, bei dem der Spaß im Vordergrund steht. Das Erlebnisbad deckt verschiedene Ansprüche ab: Wasser-Attraktionen wie Rutschen und Wildwasserkanäle sorgen für Spaß, Saunalandschaften für Erholung und Wellness. Restaurants und Cafés bieten den Gästen ein umfangreiches Angebot. Oftmals ist ein Kino vorhanden.
- Strandbad: Strandbäder findet man an Seen und Flüssen, wo dem Badegast entweder ein natürlicher oder ein künstlich aufgeschütteter Sandstrand sowie die für Badeanlagen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Strandbäder am Meer bezeichnet man als Seebad.
Auflagen und Richtlinien
Zum Schutz der Umwelt und der Wasserqualität sowie der Gesundheit des Menschen hat die EU eine Richtlinie erlassen. Sie gilt für natürliche Oberflächengewässer, bei denen die zuständigen Behörden mit einer großen Anzahl von Badenden rechnen. Die Richtlinie enthält unter anderem Bestimmungen über die Bewirtschaftung von Badegewässern sowie die Information der Öffentlichkeit über Badegewässerqualität.
Für die Hygiene in Schwimmbädern gibt es Auflagen. Auch die Abfallwirtschaft und das Verhalten der Badegäste trägt zur Hygiene bei. So vermindert zum Beispiel das Duschen vor dem Baden das Einbringen von Partikeln und Keimen in das Badewasser.